COOLE FÖRDERUNGEN FÜR KÜHLGERÄTE
Die Anschaffung umweltfreundlicher Kühl- und Gefriergeräte wird staatlich gefördert. Gastrotechnik Stölner gibt Tipps, welche der Geräte in Frage kommen, wieviel es wirklich bringt und was man tun muss, um eine Förderung zu erhalten.
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer und Lohnsummensteuer. Dann noch Tabaksteuer, die Mineralölsteuer für unseren Treibstoff. Die Liste lässt sich nach Belieben fortsetzen. Aber: wir sind motiviert und zahlen gerne. Für den Staat, die Verwaltung, die Infrastruktur. Und für die Umwelt. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass ein Teil der Steuern, die wir bezahlen wieder an uns zurückfließt.
Staatliche Förderungen für bestimmte Investitionen sind Maßnahmen, um entweder die Wirtschaft anzukurbeln oder um umweltfreundliche Energieformen zu unterstützen. Oder eben besonders effiziente Geräte in der Gastronomie.
Um sich im Förderdschungel zurecht zu finden, haben wir für Sie ein paar Fakten zusammengestellt. Der Teufel steckt dabei im Detail. Natürlich steht Ihnen darüber hinaus auch das Stölner-Förderteam zur Seite. Zuerst ist zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt förderwürdig oder förderfähig ist, wie es im amtsdeutschgeprägten Fachjargon heißt. Bei Förderung für energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte handelt es sich um eine Umweltförderaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT, vormals: BM für Land- und Forstwirtschaft).
Um die Förderung können sich alle österreichischen UnternehmerInnen und unternehmerisch tätige Organisationen bewerben. Darüber hinaus auch Kirchengemeinden und Vereine. Damit ist geklärt, wer gefördert wird. Kommen wir zur Frage, was genau die geförderte Investition ist. Die Definition dafür klingt vielleicht holprig, dahinter steckt aber eine sehr exakt detaillierte Liste von Geräten. Konkret steht in den Förder-Richtlinien: „Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen.“
Dabei richtet sich die Höhe der Förderung nach der Höhe der Investition. Unterbau-, Gefrier- und Kühlschränke bis zu 300 Liter Nutzinhalt werden pauschal mit EUR 100,- gefördert, die höchste Förderung gibt es für Kühlregale (EUR 1.200,-).
Wichtig ist, dass das Rechnungsdatum für die Investition nicht älter als 6 Monate sein darf. Man kann die Förderung auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting, dem Abwicklungspartner des BMNT, online einreichen. Die Mindestinvestition beträgt EUR 2.000,-, die maximale Förderung sind 30% des Anschaffungswerts. Pro Unternehmen ist die gesamte mögliche Förderung auf EUR 200.000,- begrenzt.
1. Investitionsplan erstellen: Welche Kühlgeräte sind erforderlich oder müssen ausgetauscht werden. Welches Gerät will ich anschaffen?
2. Voraussetzungen prüfen: Ist mein Unternehmen und die Investition förderfähig?
3. Investition durchführen
4. Zusammenstellung der Unterlagen (Unterfertigtes Formular der Rechnungszusammenstellung und Bestätigung der Förderbedingungen, Rechnungskopien mit detaillierter Auflistung der erworbenen Geräte, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises)
5. Auf die Überweisung der Förderung warten.
Original-Text: Jürgen Schmücking / Adaption & Änderungen Web: Claudia Zawadil
Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Lohnsteuer und Lohnsummensteuer. Dann noch Tabaksteuer, die Mineralölsteuer für unseren Treibstoff. Die Liste lässt sich nach Belieben fortsetzen. Aber: wir sind motiviert und zahlen gerne. Für den Staat, die Verwaltung, die Infrastruktur. Und für die Umwelt. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass ein Teil der Steuern, die wir bezahlen wieder an uns zurückfließt.
Staatliche Förderungen für bestimmte Investitionen sind Maßnahmen, um entweder die Wirtschaft anzukurbeln oder um umweltfreundliche Energieformen zu unterstützen. Oder eben besonders effiziente Geräte in der Gastronomie.
Um sich im Förderdschungel zurecht zu finden, haben wir für Sie ein paar Fakten zusammengestellt. Der Teufel steckt dabei im Detail. Natürlich steht Ihnen darüber hinaus auch das Stölner-Förderteam zur Seite. Zuerst ist zu prüfen, ob das Unternehmen überhaupt förderwürdig oder förderfähig ist, wie es im amtsdeutschgeprägten Fachjargon heißt. Bei Förderung für energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte handelt es sich um eine Umweltförderaktion des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT, vormals: BM für Land- und Forstwirtschaft).
Um die Förderung können sich alle österreichischen UnternehmerInnen und unternehmerisch tätige Organisationen bewerben. Darüber hinaus auch Kirchengemeinden und Vereine. Damit ist geklärt, wer gefördert wird. Kommen wir zur Frage, was genau die geförderte Investition ist. Die Definition dafür klingt vielleicht holprig, dahinter steckt aber eine sehr exakt detaillierte Liste von Geräten. Konkret steht in den Förder-Richtlinien: „Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen.“
Dabei richtet sich die Höhe der Förderung nach der Höhe der Investition. Unterbau-, Gefrier- und Kühlschränke bis zu 300 Liter Nutzinhalt werden pauschal mit EUR 100,- gefördert, die höchste Förderung gibt es für Kühlregale (EUR 1.200,-).
Wichtig ist, dass das Rechnungsdatum für die Investition nicht älter als 6 Monate sein darf. Man kann die Förderung auf der Website der Kommunalkredit Public Consulting, dem Abwicklungspartner des BMNT, online einreichen. Die Mindestinvestition beträgt EUR 2.000,-, die maximale Förderung sind 30% des Anschaffungswerts. Pro Unternehmen ist die gesamte mögliche Förderung auf EUR 200.000,- begrenzt.
So kommen Sie zu Ihrer Förderung:
1. Investitionsplan erstellen: Welche Kühlgeräte sind erforderlich oder müssen ausgetauscht werden. Welches Gerät will ich anschaffen?
2. Voraussetzungen prüfen: Ist mein Unternehmen und die Investition förderfähig?
3. Investition durchführen
4. Zusammenstellung der Unterlagen (Unterfertigtes Formular der Rechnungszusammenstellung und Bestätigung der Förderbedingungen, Rechnungskopien mit detaillierter Auflistung der erworbenen Geräte, Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises)
5. Auf die Überweisung der Förderung warten.
Weitere Infos finden Sie unter
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Original-Text: Jürgen Schmücking / Adaption & Änderungen Web: Claudia Zawadil